Mieterstrom aus dem Ennogie-Solardach: Zusatzeinnahmen durch Einsparungen

Neue gesetzliche Bestimmungen und technische Möglichkeiten haben Mieterstrommodelle wieder zu einer hervorragenden Investition werden lassen. PV-Leichtdachlösungen ersetzen dabei teure statische Ertüchtigungen, während wegfallende Verpflichtungen zur Reststromlieferung flexible Stromvermarktungsmodelle ermöglichen.
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Francis Shortt

Journalist und Marketing Ennogie Deutschland GmbH

Bei kommunalem Wohnungsbauprojekt wie diesem in Mannheim kann das Ennogie-Solardach im Zusammenspiel mit neuen Konzepten für Mieterstrom für eine rundum positive Bilanz sorgen.

Noch vor wenigen Jahren stellten Lösungen, bei denen der Photovoltaikstrom zu 100 Prozent ins Netz eingespeist wurde, die bevorzugte Wahl für die Wohnungswirtschaft dar. Aufgrund der stark gefallenen Vergütungssätze gibt es heute in der Regel wirtschaftlichere Alternativen. Diese lassen sich in zwei Konzepten zusammenfassen: Beim ersten wird der selbst produzierte Strom vor Ort verbraucht, allerdings nicht direkt an die Mieter weitergegeben. Das zweite sind die sogenannten Mieterstrommodelle, die vorsehen, den Strom an die Bewohner des Gebäudes zu verkaufen. Beide Fälle eint, dass der überschüssige Strom gegen Erhalt einer Einspeisevergütung weiterhin in das Stromnetz eingespeist wird.

Herkömmliche Eigenverbrauchsansätze unterscheiden sich in ihrer Wirtschaftlichkeit

Bei der Überschusseinspeisung mit Eigenverbrauch handelt es sich um die wohl in Deutschland gebräuchlichste Variante. Hier wird der Strom aus der Photovoltaikanlage dazu genutzt, Verbraucher im Gebäude wie Fahrstühle, Tiefgaragen, Lüftungen oder Wärmepumpen zu betreiben. Häufig wird allerdings weit mehr Strom produziert als tatsächlich benötigt wird. Da die Einspeisevergütung im Regelfall unter den Stromgestehungskosten liegt, bedeutet ein geringer Eigenverbrauch praktisch immer ein Verlustgeschäft.

Im klassischen Mieterstrommodell zeigt sich das Wohnungswirtschaftsunternehmen für den kompletten Strombezug der Abnehmer im Haus verantwortlich. Neben dem Strom aus der Photovoltaiklösung, der an die Bewohner verkauft wird, muss auch der Reststrom organisiert werden. In der Vergangenheit hat sich häufig gezeigt, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen hierbei das größte Hindernis darstellen. Dem gegenüber steht das Potential für hohe Mehreinnahmen und Rendite aus der PV-Anlage, auch werden große Mengen an CO2 vermieden, ESG-Aspekte beachtet und eine Kundenbindung geschaffen.

Neues Gesetzpaket soll Weitergabe von Strom an Hausbewohner vereinfachen

Der als „Solarpaket I“ bezeichneten Entwurf sieht mit dem Prinzip der „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ ein weiteres Konzept für Mieterstrom vor.  Auch hier investiert das Wohnungswirtschaftsunternehmen in eine Photovoltaikanlage und vermarktet den erzeugten Strom, über einen Stromliefervertrag oder die Warmmiete, an die Bewohner der Immobilie. Wichtig ist hier der folgende Unterschied: Eine Reststromlieferung ist nicht vorgesehen und die bestehenden Stromverträge der Mieter bleiben gültig. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung verspricht also ähnlich hohe Einnahmen, geht dabei aber mit weniger Pflichten als das klassische Mieterstrommodell einher. Lediglich auf einen Gebäudestromzuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss verzichtet werden.

Virtuelle Summenzähler machen Investitionen in neue Zählerschränke unnötig

Neben bürokratischen Hemmschuhen wurde mittlerweile auch ein technisches Hindernis aus dem Weg geräumt. Während bisher aufgrund der Zählweise lediglich Immobilien mit maximal 20 Abnehmern eine positive wirtschaftliche Bilanz vorweisen konnten, entfällt durch virtuelle Summenzähler die früher geforderte Installation von physischen Zählern. Umbauten an Zählerschränken sind damit nur noch in geringem Maße erforderlich. Softwarebasierte Abrechnung von Dienstleistern – teilweise sogar mit Einbindung in diverse ERP-Systeme – erleichtern dabei die Arbeit für die Wohnungswirtschaft.

Es bleibt also festzuhalten, dass dank technischer und regulatorischer Innovationen das individuell richtige Mieterstrommodell einen großen wirtschaftlichen Mehrwert darstellen kann. Wichtig ist es nun, diese Mehreinnahmen durch die Wahl der passenden Photovoltaiklösung zu maximieren.

Das Ennogie-Solardach macht mit 18 kg Gewicht pro Quadratmeter statische Ertüchtigungen oft unnötig

Dank 2-in-1 Lösung für Photovoltaik auf statische Ertüchtigungen verzichten

Mit dem Ennogie-Solardach bietet das Magdeburger Unternehmen Ennogie eine Ganzdachlösung für Photovoltaik an, die mit 18 Kilogramm pro Quadratmeter als Leichtdach klassifiziert ist. Dabei kombiniert das aktive Dach dichte Dacheindeckung und stromproduzierende Photovoltaiklösung in einem Produkt. Die PV-Module werden direkt auf die Dachlattung montiert, auf eine herkömmliche Dacheindeckung kann vollständig verzichtet werden.

Aufgrund des geringen Gewichts und der innovativen Technik werden bei Produktion, Transport und Montage Kosten und CO2 eingespart. Herkömmliche Photovoltaikanlagen setzen bei Dachsanierungen zudem oft kostspielige statische Ertüchtigung voraus. Die moderne Ganzdachlösung für Photovoltaik hingegen ermöglicht, dass eine Vielzahl von Bestandsanierungen nun gewinnbringend realisiert werden können.

Stephan Tölpe, Geschäftsführer der Ennogie Deutschland GmbH, führt dies weiter aus: „Die neuen Stromversorgungskonzepte bieten vor allem bei Sanierungen im Bestand und im Zusammenhang mit Lösungen wie dem Ennogie-Solardach die Möglichkeit, selbst erzeugten Strom wirtschaftlich attraktiv zu machen.“ Voraussetzung dafür ist laut dem Unternehmenslenker lediglich, die Nutzung der neu geschaffenen Rahmenbedingungen und Wahl der passenden technischen Komponenten.

Bei kommunalem Wohnungsbauprojekt wie diesem in Mannheim kann das Ennogie-Solardach im Zusammenspiel mit neuen Konzepten für Mieterstrom für eine rundum positive Bilanz sorgen.

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