Wichtige Gesetze und Förderungen für ein Solardach

Was Sie über Gesetze und Förderungen für das Solardach wissen müssen.
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Andreas Kühl

Freier Redakteur für Energiewende und Bau

Ennogie-Solardach in Magdeburg: Großaufnahme bei Sonnenuntergang mit Terasse und Sträuchern im Vordergrund

Eine Photovoltaikanlage spielt heute eine wichtige Rolle bei der Planung eines neuen Hauses oder bei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes. Sie reduziert Ihre Abhängigkeit von der Entwicklung der Energiepreise und leistet einen Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen.

Es gibt ein paar wichtige gesetzliche Regelungen und Förderungen für den Betrieb sowie für Anreize zum Einsatz einer Photovoltaikanlage bei Ihrem Neubau oder Ihrer Sanierung.

Entscheidend für den Anschluss und Betrieb einer PV-Anlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG. Weitere Vorteile erhalten Bauherren und Eigentümer, die auf eine PV-Anlage setzen mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz GEG. Hinzu kommen attraktive Förderungen für ein Effizienzhaus im Programm “Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude” BEG, die durch eine Photovoltaikanlage aufgestockt werden können. Die wichtigsten Fakten zu diesen Gesetzen und Förderungen haben wir im folgenden Text für Sie zusammengefasst.

EEG - Grundlage für den Betrieb von Photovoltaikanlagen

Das EEG ist das wichtigste Gesetz, wenn es um die Nutzung und Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen geht. Es verpflichtet jeden Netzbetreiber zur Abnahme des Stroms aus erneuerbaren Energien. Diese Pflicht ermöglicht es jedem Betreiber einer PV-Anlage, den Strom, der nicht selbst genutzt oder gespeichert werden kann, ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen.

Als Betreiber einer PV-Anlage bekommen Sie für den eingespeisten Strom eine sogenannte Einspeisevergütung. Diese erhalten Sie für die nächsten 20 Jahre vom Netzbetreiber. Bei kleinen Dachanlagen liegt sie derzeit bei knapp unter 7 Cent pro Kilowattstunde. Die genaue Höhe für die Einspeisevergütung ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage. Den Wert legt die Bundesnetzagentur viermal im Jahr für die nächsten drei Monate im voraus fest.

Die Einspeisevergütung wird immer geringer, aber sie ist nicht der entscheidende Faktor für die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage. Das ist eher der Anteil des selbst genutzten Solarstroms für Ihren Energieverbrauch. Denn dieser ist deutlich günstiger als Strom aus dem öffentlichen Netz.

Wenn Ihre PV-Anlage eine Nennleistung von mehr als 30 kWp hat und Sie mehr als 30 MWh im Jahr selbst verbrauchen, ist es wichtig zu wissen, dass Sie für selbst erzeugten und verbrauchten Strom 40 Prozent der aktuellen EEG-Umlage bezahlen müssen. Liegen Nennleistung und Verbrauch darunter, entfällt diese Umlage.

Eine weitere wichtige Regelung für kleine Photovoltaikanlagen ist die Begrenzung der Einspeisung auf 70 Prozent der maximalen Anlagenleistung. In der Praxis spielt dies keine Rolle, da Sie den Strom ohnehin möglichst selbst nutzen wollen. Alternativ besteht die Möglichkeit eine Fernsteuerung einzubauen, mit der Netzbetreiber bei einer Überlastung des Netzes Anlagen abschalten können.

Mit dem EEG haben Sie wichtige Grundlagen, sowie wirtschaftliche und rechtliche Parameter für den Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage.

GEG - Anforderungen an Energieeffizienz von Gebäuden

Das GEG regelt die Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden und fördert die Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom.

Bei Neubauten muss der Energiebedarf mindestens anteilig durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Strom aus einer Photovoltaikanlage zählt im GEG zu den erneuerbaren Energien und darf auf diesen Mindestanteil zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs angerechnet werden. Dazu muss die Nennleistung eine bestimmte Größe überschreiten, die von der Nutzfläche und der Anzahl der beheizten Geschosse abhängig ist. Ein Solardach, das die komplette Dachfläche nutzt, übersteigt die erforderliche Nennleistung in der Regel deutlich. Damit haben Sie mit einer Entscheidung für ein Solardach diese Anforderung bereits erfüllt.

Für Sanierungen macht das GEG keine Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien. In bestimmten Fällen sind jedoch Maßnahmen vorgeschrieben

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  • Dämmung des Daches bei Kauf oder Erbschaft nach dem 01.01.2002
  • Austausch der Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden und mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden.

Im GEG wird die Energieeffizienz von Gebäuden durch den Primärenergiebedarf und eine Kennzahl für den Wärmeverlust über die Gebäudehülle bestimmt. Für neue Gebäude gibt es maximal zulässige Werte, die nicht überschritten werden dürfen. Der Primärenergiebedarf ist abhängig von der Gebäudehülle, also Wand, Dach und Fenster, sowie von der Anlagentechnik für Heizung, Warmwasser und Lüftung.

Bei einer Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, also auch aus einer PV-Anlage, darf von dem errechneten Wert des Primärenergiebedarfs ein Betrag abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass der Strom im räumlichen Zusammenhang zum Gebäude erzeugt und weitestgehend selbst genutzt wird, was bei einem Solardach der Fall ist. Einen zusätzlichen Bonus gibt es für den Einbau eines Batteriespeichers, da Sie einen höheren Anteil des Stroms im Haus nutzen können.

So lohnt sich die Photovoltaikanlage auch für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an Ihren Neubau.

Ennogie-Solardach auf Neubau in Köln: Dachfläche, Abschlüsse, Regenrinne und Balkon

BEG - Förderung für ein Effizienzhaus

Wer an einem Solardach interessiert ist, hat sicher auch Interesse an einem Haus mit geringen CO2-Emissionen. Hier bietet die Bundesförderung attraktive Kredite und Zuschüsse für effiziente Neubauten und Sanierungen.

Diese Förderung ist Bestandteil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung und soll dazu beitragen, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Sie wird über die finanzierende Bank bei der KfW oder BAFA beantragt. Ein Energieberater muss die Einhaltung der Anforderungen bestätigen, damit die Förderung ausgezahlt werden kann.

Im Neubau gibt es prinzipiell drei Standards für energieeffiziente Gebäude:

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  • Effizienzhaus 55
  • Effizienzhaus 40
  • Effizienzhaus 40 plus (inklusive PV-Anlage und Stromspeicher)

Die angegebene Zahl beschreibt den Effizienz-Standard. Je kleiner diese Zahl, desto geringer ist der Energieverbrauch und umso höher sind Effizienz und Förderung.

Bei Sanierungen gibt es sechs Standards für effiziente Gebäude:

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  • Effizienzhaus Denkmal
  • Effizienzhaus 100
  • Effizienzhaus 85
  • Effizienzhaus 70
  • Effizienzhaus 55
  • Effizienzhaus 40

Bauherren oder Eigentümer erhalten eine zusätzliche Förderung für Ihr Effizienzhaus, wenn mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs für Wärme und Kälte mit erneuerbaren Energien gedeckt wird. Strom aus der Photovoltaikanlage darf für dieses Paket zu den Bedingungen der KfW angerechnet werden. Die zusätzliche Förderung beträgt im Neubau 2,5 Prozentpunkte und bei Sanierungen 5 Prozentpunkte.

In der Sanierung bekommen Eigentümer auch eine Förderung für Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel die Verbesserung der Dachdämmung, der Außenwände, Fenster oder für eine neue Heizung.

Die Förderung für ein energieeffizientes Gebäude lohnt sich – für Ihren Geldbeutel und für das Klima. Mit einer Photovoltaikanlage haben Sie verschiedene Möglichkeiten die Förderung zu erhöhen.

Fazit

Photovoltaikanlagen sind ein wichtiger Baustein für klimafreundliche Gebäude und lohnen sich für Bauherren und Eigentümer. Gesetzliche Regelungen im GEG und EEG, sowie die Förderungen im BEG machen es Architekten und Energieberatern leichter, ein Solardach einzuplanen. Für Bauherren sind, neben dem Klimaschutzgedanken, besonders die attraktive Förderung und die Wirtschaftlichkeit wichtige Argumente für die Photovoltaikanlage.

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