Nach den Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Netzbetreiber verpflichtet, den überschüssigen Strom, der von privaten und gewerblichen Photovoltaikanlagen produziert wird, zu einem festgelegten Betrag abzunehmen. Diese Pflicht ermöglicht es jedem Betreiber einer PV-Anlage, den Strom, der nicht selbst genutzt oder gespeichert werden kann, ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Um Anreize für kostengünstigere und wirtschaftlichere Photovoltaiklösungen zu schaffen, sinkt die sogenannte Einspeisungsvergütung pro Kilowattstunde stetig. Ab Januar 2022 beträgt sie je nach Leistung der Anlage zwischen 4,67 und 6,83 Cent. Kleine Anlagen bis zu 10 kWp erhalten hierbei den höchsten Betrag ausgezahlt. Da die Einspeisungsvergütung in den meisten Fällen nicht mehr kostendeckend ist, empfehlen Experten für ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit eine möglichst hohe Eigenverbrauchsquote.

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