Lohnt sich die Wärmepumpe? Experte erklärt, welche Hürden für nachhaltiges Bauen jetzt fallen

Die Zustimmung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch den Bundesrat gilt eigentlich als Formalität. Bei dem in Politik, Öffentlichkeit und Medien besonders kontrovers diskutierten Gesetzesentwurf könnten die Vertreter der Länder allerdings Druck ausüben, um Änderungen und Anpassungen zu erwirken. Ein guter Zeitpunkt also, einen Blick auf verschiedene geplante Maßnahmen zu werfen und abzuschätzen welches Potential in ihnen steckt, einen positiven Beitrag zum Klima zu leisten.
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Dr. Stephan Tölpe

Solardach-Experte und Geschäftsführer Ennogie Deutschland GmbH

Im öffentlichen Fokus stand dabei zuletzt vor allem die Wärmepumpe, weswegen unter anderem vom neuen „Wärmepumpengesetz“ oder – wahlweise in den Boulevardpresse – auch von Habecks-Heizungs-Hammer zu lesen war. Grundsätzlich sind aber nach dem GEG eine Vielzahl an Heizungssystemen möglich, die lediglich eine Sache eint: Sie sollen perspektivisch mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden können. Dazu gehören elektrische Wärmepumpen, Pellet- und Holzheizungen, Solarthermie, Hybridheizungen und wasserstofftaugliche Gasheizungen. Positiv herauszuheben ist, dass auch Stromdirektheizungen im Gesetzestext Erwähnung finden. Denn häufig stellen sie in Kombination mit einer Photovoltaiklösung die unkomplizierteste und wirtschaftlichste Lösung für Eigentümer dar.

Die Verpflichtungen, die sich aus der GEG-Novelle ergeben, betreffen zunächst nur Neubauprojekte und werden auch in Zukunft nicht für alle Sanierungen im Bestand gelten. Hier kommt es zur vielleicht wichtigsten Änderung gegenüber früheren Entwürfen des Gesetzespakets. Entscheidend für die Einordnung ist die kommunale Wärmeplanung, die Städte mit über 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026, die restlichen Kommunen bis 2028, abgeschlossen haben müssen. Sprich: Bis spätestens in fünf Jahren muss in ganz Deutschland geklärt sein, ob ein Anschluss an ein Fernwärmenetzwerk geplant ist. Ist dies der Fall, gelten die Regeln des GEG bezüglich Heizungen nicht für Bestandssanierungen.

Zwar ist die Entscheidung in Anbetracht der politischen Konstellation der Bundesregierung und einer ablehnenden Haltung großer Teile der Bevölkerung wenig überraschend, dennoch geht hier wertvolle Zeit verloren, die zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Immobilienbereich hätte genutzt werden können. So bleibt auch im besten angenommenen Fall die Einschätzung des Expertenrats für Klimafragen bestehen, der neben dem Verkehr und der Industrie auch dem Gebäudesektor mangelnde Ambitionen beim Klimaschutz attestiert hatte.

Dabei fallen die staatlichen Zuschüsse ungewohnt üppig aus und sollten aus rein wirtschaftlicher Betrachtungsweise schon heute die Mehrheit von Bauherren und Eigentümern überzeugen, auf eine klimafreundlichere Heizung umzusteigen. Denn bei jeder Investition übernimmt der Staat mindestens 30 Prozent der anfallenden Kosten, weitere 20 Prozent, wenn die Heizung bis 2028 ausgetauscht wird und noch einmal 30 Prozent für Personen, deren zu versteuerndes Einkommen bei unter 40.000 Euro liegt. Die Maximalförderung beträgt dabei allerdings maximal 70 Prozent der Gesamtkosten, die aus dem Klima- und Transformationsfond gefördert werden.

Das Solarpaket I treibt den Bürokratieabbau voran

Weitestgehend abseits der öffentlichen Wahrnehmung wurde hingegen vom Bundeskabinett am 16.8.2023 das sogenannte Solarpaket I beschlossen, um den Ausbau der Photovoltaikstromversorgung zu beschleunigen. Neben Rechtssicherheit bei Balkonkraftwerken und praktikablen Mieterstromkonzepten durch die „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ wird hier die Anmeldung von Photovoltaiklösungen beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister einheitlicher gestaltet. In Fachsprache wird „das bestehende vereinfachte Netzanschlussverfahren auf Anlagen bis 30 kW ausgeweitet“. Was bürokratisch klingt, bietet in der Realität eine nachweisbare Erleichterung gerade privater Eigentümer. Sie erwarten nun weit weniger komplizierte Anmeldeverfahren und kürzere Bearbeitungszeiten auf Seiten der Netzbetreiber. Wenn früher Monate oder gar Jahre vergehen konnten, bis eine PV-Anlage ans Netz ging, sollte die neue Rechtslage diese Wartezeiten drastisch reduzieren.

In Mehrfamilienhäusern kann seit diesem Jahr der Photovoltaikstrom mit weniger Bürokratie an die Mieter weitergegeben werden.

Neue Förderung für E-Mobilität startet im kommenden Jahr

Das überraschendste Förderprogramm wurde dieser Tage vom Bundesverkehrsministerium angekündigt. Bereits ab Ende September nimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anträge für die Unterstützung bei nachhaltigen Sanierungs- und Mobilitätsmaßnahmen entgegen. Bei gleichzeitiger Anschaffung einer Photovoltaiklösung, eines Speichers und eine Ladestation für Elektroautos (Wallbox), können hierbei bis zu 10.200 EUR an Fördergeldern ausgezahlt werden. Die Höhe des Betrags richtet sich dabei nach der Leistungsfähigkeit der einzelnen Komponenten. Zu beachten ist: Alle drei Komponenten müssen gleichzeitig erworben werden und die PV-Anlage mindestens 5 kWp Leistung liefern.

Zwar könnten die hohen zu erfüllenden Anforderungen in den nächsten Jahren zum Teil seltsame Blüten treiben. (Im Internet wird bereits die Möglichkeit der Installation einer zusätzlichen unnötigen Wallbox diskutiert, um Förderkriterien zu erfüllen.) Dennoch hat gerade diese Maßnahme das Potential Menschen zum Umstieg auf Elektromobilität zu animieren, da hierbei den Bürgern gleich mehrere finanziell attraktive Angebote gemacht werden. So kann in praktisch allen Fällen die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage optimiert werden, indem möglichst viel vom produzierten Strom selbst verwendet wird. E-Mobilität ist dabei eine Möglichkeit die Eigenverbrauchsquote zu erhöhen und sich unabhängig von fluktuierenden Benzinkosten zu machen. Bei gleichzeitiger Förderung ergibt sich so ein Win-Win-Szenario für die Konsumenten.

Fazit

Es kann ausgeschlossen werden, dass die aktuellen und angekündigten Maßnahmen ausreichen, um die Lücke zu den von der Bundesregierung formulierten Klimaschutzzielen im Gebäudesektor vollständig zu schließen. Trotzdem stellen verschiedene Maßnahmen einen Schritt in die richtige Richtung dar. Besonders die umfangreichen Fördermöglichkeiten stellen in Kombination mit der schrittweisen Entbürokratisierung die Chance dar, in der Bevölkerung Anreize zu schaffen, auf die nachhaltige Wende im Bausektor zu setzen.

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