Als einziges von den Grünen geführtes Bundesland hinkt Baden-Württemberg derzeit beim Ausbau der Erneuerbaren Energien den eigenen Ansprüchen hinterher. Lediglich 25 Prozent des eigenen Verbrauchs werden derzeit durch regenerativen Strom gedeckt. Wohl auch um die Versäumnisse der Vergangenheit möglichst schnell aufzuholen, wurde im letzten Monat eine besonders ambitionierte Novellierung des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Wie unter anderem die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Tagesschau berichteten, muss vom 1. Mai nächsten Jahres an bei jedem privaten Neubau eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert werden. Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Photovoltaikpflicht dann auch bei Dachsanierungen. Der Knackpunkt: Wobei genau es sich um eine „Dachsanierung“ handelt, muss in Zukunft noch näher definiert werden.
Das Bundesland Berlin wird in seiner Gesetzgebung in diesem Punkt deutlich konkreter. Auf Dächern mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m² muss bei Neu- und wesentlichen Umbauten ab 2023 eine Photovoltaikanlage installiert werden. Im Gegensatz zur geplanten Bundesgesetzgebung gilt diese Regelung sowohl für gewerbliche als auch private Bauprojekte. Ähnlich gestaltet sich die Rechtslage derzeit in Hamburg. Mit dem relevanten Unterschied, dass hier die Solarpflicht bei Dachsanierungen erst ab 2025 gilt. Auch Bremen hat ein „verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Bestandsgebäuden“ beschlossen. Wann diese in Kraft tritt, ist allerdings noch unklar.
Schleswig-Holstein ähnelt in seinen Vorgaben den Plänen der zukünftigen Bundesregierung am ehesten. Hier gilt eine “Installationsvorgabe für Photovoltaikanlagen bei Neubau und Renovierung von Nichtwohngebäuden“ ab dem nächsten Jahr. In Rheinland-Pfalz muss zur selben Zeit ab einer Dachgröße von 100 m² mindestens 60 Prozent der Solarinstallationseignungsfläche für die Produktion von nachhaltigem Strom genutzt werden. Mit der Einschränkung, dass nur die Errichtung von gewerblich genutzten Neubauten betroffen ist.
Auf Grund des landesweiten Gesetzes in Baden-Württemberg werden die kommunalen Solarpflichten in Tübingen, Waiblingen und Konstanz spätestens ab 2023 vermutlich angeglichen. Anders verhält sich die Lage in Bonn, wo – im Gegensatz zum Bundesland Nordrhein-Westfalen – der Stadtrat bereits im September 2020 eine Photovoltaik-Pflicht beschlossen hat. Diese wird ab dem 01.01.2022 in Kraft treten. Sie betrifft alle Neubauten deren Bauland durch den Kauf städtischer Grundstücke erworben wurde. Paderborn und Gütersloh stehen ebenfalls kurz vor der Einführung einer solchen Vorschrift. Amberg und Würzburg haben derweil eine Verpflichtung für Photovoltaikanlagen bei allen Bebauungsplänen eingeführt.
Zusammenfassend bleibt also auf Länder- und Kommunalebene ein regelrechter Dschungel aus verschiedenen Gesetzen und Vorgaben. Auch bei einer bundesweiten Photovoltaik-Pflicht wird sich höchstwahrscheinlich die Ausgestaltung der einzelnen Bundesländer deutlich voneinander unterscheiden. Einige Bundesländer und Kommunen könnten auch in Zukunft über die Bundesgesetzgebung hinausgehen und eine striktere Solarplicht umsetzen. Diese könnte dann etwa früher kommen oder auch private Bauprojekte umfassen.