Der Name der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU leitet sich vom englischen „Waste of Electrical and Electronic Equipment“ ab – was sich mit „Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall“ ins Deutsche übersetzen lässt. Ziel der EU-Richtlinie ist es, Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten zu vermeiden bzw. reduzieren. Hierbei wird eine Wiederverwendung durch Recycling oder andere Formen der Verwertung angestrebt.

Für Besitzer von Photovoltaikanlagen ist relevant, dass für den „Endverbraucher die Rückgabe von Altgeräten kostenlos ist“. Denn Sammel- und Verwertungssysteme sind durch die Hersteller und Vertreiber einzurichten und eventuell anfallende Kosten zu tragen. Auch sind Unternehmen verpflichtet, insolvenzsichere Garantien für die Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte auszustellen. Sollten also Teile des Ennogie-Solardachs als nicht mehr funktionstüchtig einzustufen sein, ist die Ennogie Deutschland GmbH beziehungsweise deren Vertragspartner verpflichtet, die Entsorgung für den Kunden zu übernehmen. Für den Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

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